Im Feierabendhaus kann sowohl stationäre Dauer- als auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, so dass in Abhängigkeit vom jeweiligen Unterstützungsbedarf individuell zugeschnittene Hilfen bereit stehen.
Während die Dauerpflege eine Alternative darstellen kann, wenn ein Verbleiben in der eigenen Wohnung trotz ambulanter Hilfen nicht mehr angeraten ist, zielt die Kurzzeit- und Verhinderungspflege darauf ab, Zeiten zu überbrücken, in denen Sie z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Erkrankung oder urlaubsbedingter Verhinderung der häuslichen Pflegeperson vorübergehend pflegerische Leistungen benötigen, um danach wieder nach Hause zurückzukehren.
In allen Fällen erhalten Sie eine fachpflegerische Betreuung auf dem aktuellen Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und verfügen über breit gefächerte Kenntnisse vom Wundmanagement über Palliativpflege bis hin zu Hygiene und sozialer Betreuung. Diese Fachlichkeit wird ergänzt um das Bestreben nach Vermittlung von Selbstwertgefühl und sozialer Aktivität, Wahrung eines würdigen Lebensraums auch in einer Situation größerer Abhängigkeit sowie Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit den spezifischen Problemen des Alters. Pflege und Betreuung erfolgen immer in enger Abstimmung mit dem Pflegebedürftigen, seinen Angehörigen und behandelnden Ärzten.
Das Heimentgelt setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- dem pflegebedingten Entgelt, dessen Höhe sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richtet, wobei nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse der verbleibende Eigenanteil in den Pflegegraden 2 bis 5 identisch ist,
- dem Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sowie
- den Investitionskosten.
Die Pflegekasse entscheidet nach den Feststellungen des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) über die Zuordnung zu einem Pflegegrad. Bei nicht ausreichender Rente kann Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden.